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Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:

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Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen S.T Cards Gmbh. (im Folgenden S.T Cards Gmbh genannt) und dem Vertragspartner über Lieferung von Produkten (Ware) und Erbringung von Werkleistungen (Leistungen). Vertragspartner im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Vertragssprache ist deutsch.

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Vertragsschluss und Schriftform:

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Die Angebote von S.T Cards Gmbh sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellte Leistung in Auftrag geben zu wollen, S.T Cards Gmbh wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Bestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. S.T Cards Gmbh ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei S.T Cards Gmbh anzunehmen. Bestellung, Bestätigung und Annahmeerklärung erfolgen schriftlich oder fernschriftlich (Fax, E-Mail) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen. Die zu erbringende Leistung wird im Bestätigungsschreiben im Einzelnen bezeichnet. Die Annahmeerklärung seitens S.T Cards Gmbh kann auch durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringen der Leistung an den Vertragspartner erfolgen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von S.T Cards Gmbh. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von S.T Cards Gmbh zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von S.T Cards Gmbh. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware bzw. der Leistung unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

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Lieferbedingungen:

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Lagerwaren, z.B. Thermosublimationsdrucker und deren Verbrauchsmaterial, werden in der Regel mit GLS sofort, falls die Bestellung nach 13:00 Uhr mittags erfolgt, am folgenden Tag versandt. Sind keine Liefertermine vereinbart, aber eine nach Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware von S.T Cards Gmbh versendet wird oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die S.T Cards Gmbh. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Krieg, Streik, Aussperrung, Energiemangel, Verkehrsstörung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei Lieferanten von S.T Cards Gmbh  oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die S.T Cards Gmbh auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen S.T Cards Gmbh, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird die S.T Cards Gmbh die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird die S.T Cards Gmbh von der Lieferfrist frei. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit die S.T Cards Gmbh nicht Vorsatz oder Grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die S.T Cards Gmbh ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Minder- und Falschlieferungen sowie erkennbare Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Käufer von diesem schriftlich beanstandet werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung behebt die S.T Cards Gmbh die Mängel nach ihrer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die S.T Cards Gmbh berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die S.T Cards Gmbh liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

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Verpackungen:

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Die S.T Cards Gmbh nimmt Verpackungen im Rahmen der ihr aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten zurück und entsorgt sie fachgerecht. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Haus von der S.T Cards Gmbh zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können beider der S.T Cards Gmbh  auch bei der Auslieferung zurückgegeben werden, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Waren (binnen Wochenfrist). Bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb der S.T Cards Gmbh, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die ihm für den Versand bis zur Adresse der S.T Cards Gmbh entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist S.T Cards Gmbh berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

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Preise, Zusatzkosten und Auftragserteilung:

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Die Preise verstehen sich in der angegebenen Währung (EURO oder US Dollar) und gelten innerhalb in Deutschland zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Angebot von der S.T Cards Gmbh. genannten Preise gelten ab Werk und unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Preisangaben gelten längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von drei Monaten, so ist der Lieferant berechtigt, die in seiner Auftragsbestätigung genannten Preise zu berichtigen. Wird die Auftragsbearbeitung auf Wunsch des Auftraggebers einstweilig ausgesetzt, so hat die S.T Cards Gmbh Anspruch auf Zahlung für bereits geleistete Arbeiten, insbesondere für bereits bestellte Materialien und andere Mehrkosten einschließlich ihrer Lagerung. Bei Auftragserteilung setzen wir voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist. Schreib- und Druckfehler und/oder Irrtümer in unseren Angeboten, Korrespondenzen und Drucksachen bleiben vorbehalten. S.T Cards Gmbh übernimmt hierfür keine Haftung. Preise für bedruckte Plastikkarten gelten für Ausführungen in den Standardfarben YMCK und nach vorheriger Prüfung der gelieferten Druckvorlagen auf Machbarkeit. Vom Auftraggeber gewünschte Sonderfarben, die außerhalb der Standardfarben liegen, werden nach dem entstandenen Aufwand berechnet. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der S.T Cards Gmbh.

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Gewährleistung:

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Für Mängel der Leistung erbringt die S.T Cards Gmbh zunächst nach Ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die S.T Cards Gmbh die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Vertragspartner unzumutbar ist, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Die Nacherfüllung gilt in der Regel erst mit dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nicht zu. Sofern die S.T Cards Gmbh die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Vertragspartner nicht zum Rücktritt berechtigt. Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn die S.T Cards Gmbh grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von S.T Cards Gmbh zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners. Eine Haftung der S.T Cards Gmbh nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Die Gewährleistungspflicht der S.T Cards Gmbh entfällt, wenn die an der gelieferten Ware auftretenden Mängel auf unsachgemäßer Behandlung, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Eingriffe oder Änderungen der gelieferten Ware beruhen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung der S.T Cards Gmbh vorgenommen wurden. Gleiches gilt bei der Durchführung von Reparaturen durch nicht der S.T Cards Gmbh autorisiertem Personal sowie bei der Verwendung von anderen Programmen oder sonstigem Zubehör, sofern es nicht von der S.T Cards Gmbh geliefert oder zur Verwendung empfohlen wurde. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Gewährleistung einen Zeitraum von 6 Monaten. Abweichend hiervon gilt für den mit dem Drucker ausgelieferten Druckkopf ein kürzerer Zeitraum, wenn vor Ablauf von 6 Monaten 50.000 Plastikkarten (bei monochromen Farbbändern) bzw. 10.000 Plastikkarten bei farbig bedruckten Karten (üblicherweise im Thermo- Sublimationsverfahren YMCK bzw. YMCKO Farbband) bedruckt wurden. Jegliche Garantie entfällt, wenn der Käufer ohne Mitwirkung von der S.T Cards Gmbh eigenmächtig Reparaturen oder Änderungen an dem Gerät vorgenommen hat. Die Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen für Fehler aufgrund von Unfällen, Störungen in der Stromversorgung, außerhalb der angegebenen Grenzen liegenden Klimabedingungen, unsachgemäßem Transport oder nicht ordnungsgemäßer Handhabung durch den Käufer sowie für nachträglich eingebaute Verschleißteile ( z.B. Druckköpfe ) und beim Einsatz von Plastikkarten und Farbbändern, die nicht über die S.T Cards Gmbh bezogen oder von der S.T Cards Gmbh empfohlen wurden. Für Ersatzteile gewährt S.T Cards Gmbh eine Garantie von 3 Monaten. Der Käufer hat selbst zu entscheiden, ob für den gedachten Verwendungszweck die von der S.T Cards Gmbh gelieferten und/oder empfohlenen Plastikkarten und Geräte geeignet sind. Empfehlungen gelten insoweit nicht als Zusicherung von Eigenschaften. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch die S.T Cards Gmbh nicht. Bei Plastikkarten gilt, dass geringfügige Farbabweichungen sowie Unter- bzw. Überlieferungen bis zu 10% das Reklamationsrecht ausschließen. Stanzschwankungen bis zu 1,5 Millimeter, die von Karte zu Karte zu unterschiedlichen Abständen der gedruckten Motive zu den Kartenrändern führen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung der Lieferung. Über die in diesen Bedingungen geregelten Ersatzansprüche hinaus haftet die S.T Cards Gmbh . – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, soweit der S.T Cards Gmbh Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Die Zusicherung der Eigenschaft Scan- bzw. Lesefähigkeit‘ der mit der S.T Cards Gmbh-Systemen bedruckten und / oder kodierten Plastikkarten gilt nur unter folgenden Voraussetzungen: 1) Das Gerät muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. 2) Die Druckköpfe und die Plastikkartentransportrollen sind vom Kunden regelmäßig zu reinigen. Unabhängig hiervon muss sich der Käufer mit Hilfe der auf dem Markt erhältlichen Prüfgeräte von der Scan- und Lesefähigkeit des Druckers selbst überzeugen. Die S.T Cards Gmbh erkennt keine Schadensersatzansprüche des Käufers oder Dritte aufgrund von Scanunfähigkeit oder Falschkodierung der mit schadhaften S.T Cards Gmbh-Systemen gefertigten Strichcode-, Magnetstreifen oder RFID Chipkarten. Beginnend mit der Abnahme verpflichtet sich die  S.T Cards Gmbh, die erforderliche Betreuung des Gerätes durchzuführen sowie Funktionsstörungen zu beheben. Hierzu muss der Käufer das Gerät in der Originalverpackung zur S.T Cards Gmbh einsenden. Verlangt der Käufer Betreuung an einem von ihm bestimmten Ort, stellt die  S.T Cards Gmbh Reise- und Servicekosten gemäß den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung. Reinigungs- und Einstellungsarbeiten von Drucker und Druckkopf sind keine Garantiearbeiten. Sofern der Auftraggeber die S.T Cards Gmbh einen Kartendrucker während der Garantiezeit zur Behebung einer Störung einschickt und sich hierbei herausstellt, dass weder ein mechanischer noch ein elektronischer Defekt Ursache für die Störung war, sondern falsche Einstellungen oder mangelnde Reinigung des Systems, kann die Behebung der Störungen in Rechnung gestellt werden. In diesem Fall berechnet die  S.T Cards Gmbh dem Auftraggeber auch die Versandkosten. Im Garantiefall sendet der Auftraggeber das Gerät auf seine Kosten S.T Cards Gmbh zu und bekommt das instandgesetzte Gerät versandkostenfrei zurück. Es besteht kein Garantieanspruch, wenn ein technisches Gerät nicht in der originalen Herstellerverpackung zugesandt wird. S.T Cards Gmbh empfiehlt die Installation und Einweisung des Kartendrucksystems durch einen S.T Cards Gmbh Techniker vornehmen zu lassen sowie Abschluss eines Service- bzw. Wartungsvertrages. Bitte beachten Sie, dass auf die angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen.

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Vom Auftraggeber gelieferte Materialien:

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Vom Auftraggeber beschafftes Material ist der S.T Cards Gmbh frei Haus zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 5 % mehr anzuliefern als vereinbart, um im Arbeitsprozess entstehende Materialverluste abzudecken. Die Richtigkeit der gelieferten Menge wird bei Wareneingang nicht geprüft. Bei der Zurverfügungstellung von Papier oder Plastikkarten durch den Auftraggeber verbleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch Druckeinrichtung, durch Beschnitt, Ausstanzungen usw. beim der S.T Cards Gmbh. Die S.T Cards Gmbh kann die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien ablehnen, soweit ihr diese für die Ausführung des Auftrages als ungeeignet erscheinen. Mehrkosten, die entstehen, dass sich die Materialien erst während der Produktion als ungeeignet erweisen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt nicht, wenn sich die S.T Cards Gmbh ohne unzumutbare Verzögerung von der Nichteignung des Materials hätte überzeugen können. Wird das Arbeitsergebnis durch die Nichteignung des Materials, das der Auftraggeber zu vertreten hat, nachteilig beeinflusst, so übernimmt die  S.T Cards Gmbh insoweit keine Haftung. Die Lagerung von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, z. B. bedrucktes Papier, Plastikkarten, Chipkarten usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber und kann von der S.T Cards Gmbh berechnet werden. Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Abrufaufträge. Die S.T Cards Gmbh übernimmt keine Haftung für die Beschädigung im Kundenauftrag aufbewahrter Materialien, es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Der S.T Cards Gmbh zur Aufbewahrung übergebene Materialien werden vom Auftraggeber auf Wunsch selbst gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert.

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Eigentumsvorbehalt:

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Die S.T Cards Gmbh behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der S.T Cards Gmbh einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat der Vertragspartner der S.T Cards Gmbh unverzüglich anzuzeigen. Die S.T Cards Gmbh ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei der Verletzung einer Pflicht obenstehender Absätze dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurück zu verlangen. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Der Vertragspartner tritt der S.T Cards Gmbh bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die S.T Cards Gmbh nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die S.T Cards Gmbh behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag von der  S.T Cards Gmbh als Herstellerin. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum von der S.T Cards Gmbh stehenden Gegenständen, so erwirbt die S.T Cards Gmbh an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von der S.T Cards Gmbh gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung. Der Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum von der S.T Cards Gmbh unentgeltlich. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der S.T Cards Gmbh hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

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Gefahrübergang:

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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist. Kosten und Risiko für eingesandte Teile, sei es zur Bearbeitung oder als Muster, trägt der Vertragspartner. Eine Versicherung dieser Gegenstände ist Angelegenheit des Vertragspartners und von diesem auf eigene Kosten zu beschaffen.

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Eigentum und Urheberrecht:

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Die von der S.T Cards Gmbh zur Herstellung der Ware eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von der S.T Cards Gmbh und werden nicht ausgeliefert. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Rechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner stellt die S.T Cards Gmbh von solchen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei. Die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten werden gespeichert. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der S.T Cards Gmbh im Zusammenhang mit dem Auftrag unterbreiteten Daten und Informationen als nicht vertraulich. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Gerichtsstand:

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Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Mödling, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Die S.T Cards Gmbh ist jedoch berechtigt, dass für den Käufer ortszuständige Gericht zu wählen.

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Zahlungsbedingungen:

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Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto Kasse, sofern Sie Bestandskunde sind. Die S.T Cards Gmbh entscheidet im Einzelfall die Bedingungen, ob Vorauskasse oder Rechnungslieferung bei Neukunden. Reparaturrechnungen sofort rein netto. Es gilt Deutsches Recht.

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